Nutzungsbedingungen
Lauschangriff

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TEILNAHME VON MINDERJÄHRIGEN:
Das nurguteleute Kreativbüro übernimmt keine Verantwortung für die Teilnahme von Minderjährigen am LAUSCHANGRIFF. Hierbei obliegt die Aufsicht und Verantwortung allein den Erziehungsberechtigten.

Die Teilnehmenden erklären durch Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen, dass sie sich darüber bewusst sind, dass die Teilnahme am LAUSCHANGRIFF privat geschieht und sie während des LAUSCHANGRIFFS Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs sind. Insbesondere erklären sie, dass sie sich an die geltenden Verkehrsregeln für Fußgänger halten (STVO §25, u.a. Nutzung von Zebrastreifen zur Überquerung von Straßen).

Das nurguteleute Kreativbüro weist hier noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die LAUSCHANGRIFFE bei normaler Lautstärke über Kopfhörer gehört werden sollen. Etwaige Hör-Schäden werden in keinem Fall vom nurguteleute Kreativbüro übernommen.

Die Teilnehmenden verzichten darauf, etwaige Schadenersatzansprüche nachträglich gegenüber dem nurguteleute Kreativbüro als Veranstalter des LAUSCHANGRIFFS geltend zu machen.